Die CDU fordert noch härtere Sanktionen für Erwerbslose, die »zumutbare Arbeit« verweigern

Schaufenstersadismus

Die CDU droht mit einer »Agenda 2030« und will noch härtere Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende. Dabei kann denen das Existenzminimum bereits vollständig gestrichen werden.

Im November 2022 war die Union noch stolz auf ihre Verhandlungsleistung. Ein Systemwechsel sei bei der Hartz-IV-Reform verhindert worden, informierte die CDU in einer Pressemitteilung: »Sanktionen bleiben, ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt es nicht.« Beim politischen Streit um das Bürgergeld sei ein »guter Kompromiss« mit der Bundesregierung erreicht worden, dem die Union im Bundesrat schließlich zustimmte.

16 Monate später scheint die CDU ihren Erfolg vergessen zu haben. Kürzlich teilte sie in einer Pressemitteilung mit, dass sie »das Bürgergeld in der jetzigen Form abschaffen« wolle. »Wenn jemand eine zumutbare, angemessene Arbeit ablehnt, die ihm angeboten wurde, passiert nichts. Das kann nicht sein.« Nach Ansicht von Generalsekretär Carsten Linnemann gebietet aber der »gesunde Menschenverstand«, dass »Menschen, die arbeiten können, auch arbeiten gehen müssen«.

Für die CDU steht fest: »Wer zumutbare Arbeit mehr als drei Monate verweigert, gilt nicht als bedürftig« und soll deshalb über die Zahlungen für Miete und Nebenkosten hinaus keinerlei Unterstützung vom Staat bekommen. Das ist der Partei so wichtig, dass sie eine Reform des Bürgergelds sogar zur Bedingung für eine Koalition auf Bundesebene erklärt.

Auch die SPD-geführte Bundesregierung setzte sich dafür ein, Arbeitsunwilligen das Existenzminimum zu streichen.

Nun ist es schlicht falsch, dass »nichts passiert«, wenn Angebote vom Jobcenter abgelehnt werden. Der »Tagesschau« zufolge verhängte die Bundesagentur für Arbeit in den ersten elf Monaten des vergangen Jahres in 13.838 Fällen Sanktionen wegen der »Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses«.

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