Auch nach der Umbenennung von Hartz IV in »Bürgergeld« soll es möglich bleiben, die Bezüge von Erwerbslosen unter das Existenzminimum zu kürzen – obwohl eine neue Studie keinerlei Hinweise auf eine positive Wirkung von Sanktionen fand.
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Das Arbeitslosengeld II soll demnächst »Bürgergeld« heißen. Das Hartz-IV-Armutsregime dürfte im Zuge der Umbenennung abgemildert werden, aber keineswegs »überwunden«, wie SPD-Politiker behaupten.
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Die Bundesregierung nimmt noch die geringsten Ankündigungen aus dem eigenen Koalitionsvertrag zurück, die Lebensbedingungen von Hartz-IV-Empfängern zu verbessern.
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