Der Neonazi Sandy Ludwig will Oberbürgermeister im brandenburgischen Wittstock werden

Weißer Wolf für Wittstock

Porträt Von

Der Neonazi Sandy Ludwig träumt vom Bürgermeisteramt: Für die brandenburgische Stadt Wittstock will er sich gegen »Masseneinwanderung« einsetzen und »Per­spektiven für die Jugend« geben. Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Bürgermeisterwahl am 24. September erfüllt er, genügend Unterstützer hat der Tätowierer auch. Ludwig war Mitgründer der »Weiße Wölfe Terrorcrew« (WWT), einer Fangruppe der sauerländischen Rechtsrockband Weiße Wölfe, die mit Textzeilen wie »Für unser Fest ist nichts zu teuer – 10.000 Juden für ein Freudenfeuer« oder »Ihr tut unsrer Ehre weh – unsre Antwort: Zyklon B« ihre Anhänger unterhielt.

Die WWT-Mitglieder aus mehreren Bundesländern traten gern einheitlich uniformiert mit Symbolen der internationalen neonazistisch-terroristischen Organisation Combat 18 und dazu besonders gern gewalttätig auf. Dem Verfassungsschutz Brandenburg zufolge hatte die WWT angestrebt, ein am Nationalsozialismus orientiertes politisches System zu errichten. Bei einer Razzia in Wittstock 2016 wurden Hitler-Bilder und Waffen sichergestellt, die WWT wurde daraufhin vom Bundesinnenministerium verboten.

Ludwig wurde in einem Verfahren am Landgericht Neuruppin wegen eines Angriffs auf zwei Jugendliche zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Für fünf Jahre ab der Rechtskräftigkeit dieses Urteils durfte er sich nach brandenburgischem Gesetz nicht zur Wahl aufstellen lassen – Montag vergangener Woche lief die Sperre ab.

Am Bamberger Landgericht sind 2018 vier Mitglieder der »WWT-Sektion Bayern-Franken« zwar wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens und verbotenem Umgang mit Sprengstoffen zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt, vom Hauptvorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, allerdings freigesprochen worden. Ihr Ziel sei es gewesen, Linke und Ausländer zu bekämpfen, sagte die Staatsanwaltschaft damals zu Beginn des Verfahrens.

Ludwig wurde in einem anderen Verfahren am Landgericht Neuruppin wegen eines Angriffs auf zwei Jugendliche zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Für fünf Jahre ab der Rechtskräftigkeit dieses Urteils, dem 1. August 2018, durfte er sich nach brandenburgischem Gesetz nicht zur Wahl aufstellen lassen – Montag vergangener Woche lief die Sperre ab. Zuletzt sagte Ludwig, dass er sich als »Nationalisten, als stolzen Deutschen, dem sein Land noch was bedeutet«, sehe, aber »super« mit »vielen Ausländern« klarkomme und auch keine Ausländer »verkloppe«.

Für Jörg Müller, Leiter des Verfassungsschutzes Brandenburg, ist Ludwig »ganz klar ein erwiesener Rechtsextremist«, »Netzwerker und Führungsfigur« der rechtsextremistischen Szene, was auch die Haftstrafe nicht geändert habe. Da freie Wahlen fundamentales demokratisches Recht seien, liege die Bewertung der politischen Tauglichkeit Ludwigs aber in den Händen der Bürger.