Teile des Berliner Kulturbetriebs lehnen eine Klausel gegen Antisemitismus bei der Fördermittelvergabe ab

Kampf um die Klausel

Der Berliner Kulturbetrieb streitet um die »Antisemitismusklausel«, die der Senat vor kurzem in Förderanträge eingefügt hat. Dabei stellt sich eher die Frage, ob die Maßnahme überhaupt nennenswerte Folgen haben wird.

Die Debatten über die Documenta 15 sind noch gar nicht richtig verdaut, da entfaltet sich im deutschen Kulturbetrieb ein neuer Streit über den Umgang mit Antisemitismus. Auslöser war die Mitteilung des Berliner Senators für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo (CDU), eine sogenannte Antidiskriminierungsklausel bei vom Senat ausgestellten Förderanträgen einzuführen.

Obwohl Kultursenator Joe Chialo (CDU) die Klausel bereits vier Tage zuvor, am 4. Januar, als Verwaltungsakt mit rückwirkender Geltung ab dem 21. Dezember eingeführt hatte, wollte er dies nachträglich als »Anfang eines Diskussionsprozesses« verstanden wissen.

Ergänzt um eine »Selbstverpflichtung« und eine »Modifizierung der Förderrichtlinien« soll die Klausel dafür sorgen, dass »mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden«. Die Antragsteller sollen sich dabei auf die Antisemitismusde­finition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung verpflichten und »alles Notwendige veranlassen, um sicherzustellen, dass die gewährten Fördergelder keinen Vereinigungen zugutekommen, die als terroristisch und/oder extremistisch eingestuft werden«.

Als Grund für die Entscheidung nannte Chialo in einer Sitzung des zuständigen Kulturausschusses am Montag vergangener Woche die »Zäsur«, die der Angriff der Hamas am 7. Oktober auf Israel darstellte – und die zum Teil ausbleibende Solidarität seitens des deutschen Kulturbetriebs. Obwohl er die Klausel bereits vier Tage zuvor, am 4. Januar, als Verwaltungsakt mit rückwirkender Geltung ab dem 21. Dezember eingeführt hatte, wollte er dies nachträglich als »Anfang eines Diskussionsprozesses« verstanden wissen.

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