Das Verfassungsgericht bringt die Bundesregierung in die Bredouille

Ausgebremst

Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Schuldenbremse nicht mehr so einfach umgangen werden kann. Jetzt fehlen etliche Milliarden Euro im Bundeshaushalt, vor allem für Industriesubventionen. FDP und Union wollen bei den Sozialausgaben sparen.

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht einen Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Seitdem klafft dort ein Milliardenloch. Konkret ging es bei dem Urteil vom 15. November darum, ob die Bundesregierung 60 Milliarden Euro, die eigentlich zur wirtschaftlichen Bewältigung der Covid-19-Pandemie gedacht waren, für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) umwidmen durfte.

Dass Mittel von einem Budgetposten zum anderen geschoben werden, ist eigentlich ein normaler Vorgang. Dass es in diesem Fall verfassungswidrig war, liegt an der sogenannten Schuldenbremse. Sie schreibt vor, die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kre­ditaufnahme auszugleichen. Ausnahmen gibt es nur in außergewöhnlichen Notlagen – wie der Covid-19-Pandemie.

Die Schuldenbremse ist seit 2011 in Kraft. Bislang herrschte die Praxis vor, sie mit Hilfe sogenannter Sondervermögen systematisch zu unterlaufen.

2021 konnte die Bundesregierung deshalb zusätzliche Schulden aufnehmen, von denen dann allerdings 60 Milliarden Euro nicht ausgegeben wurden. Das Geld wurde für den KTF umgewidmet, um es in den folgenden Jahren für andere Zwecke auszugeben. De facto war das eine Umgehung der Schuldenbremse. CDU-Abgeordnete klagten dagegen – und bekamen vom Bundesverfassungsgericht recht. Die Bundesregierung habe den Zusammenhang zwischen dem Klima-Transformationsfonds und der Notsituation durch die Pandemie nicht ausreichend begründet, die Umwidmung sei daher nichtig.

Nun fehlen 60 Milliarden Euro im KTF, der unter anderem die Transformation der deutschen Industrie finanzieren soll. Es geht um Subventionen für neue Chipfabriken oder für die Umrüstung von Stahlwerken zur Produktion von »grünem Stahl«.

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